Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28938
OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13 (https://dejure.org/2015,28938)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2015 - 15 UF 192/13 (https://dejure.org/2015,28938)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 15 UF 192/13 (https://dejure.org/2015,28938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,28938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitlich befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem 12 Jahre alten Kind wegen dessen Umgangsverweigerung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1684 Abs 4 S 1 BGB, § 1684 Abs 4 S 2 BGB
    Umgangsrechtsregelung: Zeitlich befristeter Ausschluss bei Umgangsverweigerung eines 12-jährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684
    Zeitlich befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem 12 Jahre alten Kind wegen dessen Umgangsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeitlich befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem Kind wegen Umgangsverweigerung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeitlich befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem Kind wegen Umgangsverweigerung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Befristeter Umgangsausschluss bei Weigerung eines 12jährigen Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1727
  • FamRZ 2015, 727
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13

    Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Umgangsausschlusses ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13
    Er kommt nur in Betracht, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel durch begleiteten Umgang, abgewendet werden kann (BVerfG FamRZ 2013, 433 Rn. 20; OLG Bremen NJW 2013, 2603 Rn. 6; OLG Dresden FamRZ 2014, 577).

    Jedenfalls erscheint die erzwungene Durchsetzung des Umgangsrechts mit dessen Zweck ebenso unvereinbar wie mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes (OLG Bremen NJW 2013, 2603 Rn. 6 mwN).

  • OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10

    Umgangsrecht des Vaters bei sexuell übergriffigem, aber im Heimatland des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13
    Aus diesem Grund tritt das Verbot der reformatio in peius hinter den vorrangigen Grundsatz zurück, dass auch für die Beschwerdeinstanz in erster Linie das Kindeswohl maßgebend ist (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1447 Rn. 65; Zöller/Feskorn ZPO 30. Aufl. § 69 FamFG Rz. 3; zum bis 31.8.2009 geltenden Recht vgl. BGH FamRZ 2008, 45 Rn. 24).
  • BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13
    Er kommt nur in Betracht, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel durch begleiteten Umgang, abgewendet werden kann (BVerfG FamRZ 2013, 433 Rn. 20; OLG Bremen NJW 2013, 2603 Rn. 6; OLG Dresden FamRZ 2014, 577).
  • OLG Bremen, 21.11.2017 - 5 UF 81/16

    Verlängerung des vom Familiengericht ausgesprochenen Umgangsausschlusses durch

    Eine solche Entscheidung ist zulässig, weil im Umgangsverfahren von Amts wegen und allein auf das Wohl des Kindes abstellend die nach materiellem Recht gebotene Regelung zu treffen ist, das Umgangsrecht dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang angefallen ist und schließlich - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 i. V. mit § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht gilt, der Beschwerdeführer vielmehr auch eine für ihn nachteilige Entscheidung in Kauf nehmen muss (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016, 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.2011, 8 UF 161/10, juris = FamRZ 2011, 1802 [LS]; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 69 Rn. 23; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 5. Aufl., § 69 Rn. 21).
  • KG, 09.02.2018 - 3 UF 146/17

    Elternschaft bei der Geburt eines Kindes in einer Ehe von zwei Frauen

    Der Senat ist an einer Ausdehnung des Umgangs mit dem Vater und der Anordnung einer Umgangspflegschaft, die einen zusätzlichen Eingriff in das Aufenthaltsbestimmungsrecht der allein sorgeberechtigten Mutter darstellen, auch dann nicht gehindert, wenn der Vater keine Anschlussbeschwerde eingelegt hat, weil in Kindschaftssachen, in denen das Kindeswohl auch in der Beschwerdeinstanz oberste Richtschnur gerichtlicher Entscheidungen ist, das Verschlechterungsverbot ("reformatio in peius"), das eine Schlechterstellung der allein beschwerdeführenden Mutter gegenüber dem Beschluss erster Instanz ausschließen würde, nicht gilt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 15 UF 192/13 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 -, juris; zur Entziehung weiterer sorgerechtlicher elterlicher Befugnisse in der Beschwerdeinstanz: BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15, auch zu den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen [vorheriger Hinweis]).
  • OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20

    Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil

    Ab einem Alter von 11 bzw.12 Jahren ist der Kindeswille ein entscheidender Maßstab für alle umgangs- bzw. sorgerechtlichen Entscheidungen in Bezug auf die Kindeseltern (OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727 ff, Rn. 19 [zitiert nach juris]).
  • OLG Schleswig, 27.06.2018 - 10 WF 110/18

    Verfahrenskostenhilferechtliche Erfolgsaussicht im Umgangsrechtsstreit

    Mit zunehmendem Alter kommt dem geäußerten Willen des Kindes immer stärkere Bedeutung zu, wobei ab einem Alter von 11 - 13 Jahren kaum noch die Anordnung eines Umgangs gegen den gefestigten Willen in Betracht kommt (BVerfG FamRZ 2015, 1093; Staudinger/Rauscher, BGB - Neubearbeitung 2014, § 1684 Rn. 295; vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2015, 1727).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18

    Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinen drei minderjährigen

    Eine solche Entscheidung, die den allein beschwerdeführenden Vater schlechter stellt, ist zulässig, weil Umgangsverfahren gemäß § 1684 BGB Amtsverfahren sind, in denen allein auf das Wohl des Kindes abzustellen ist und das Verbot der reformatio in peius daher nicht gilt (vgl. KG, FamRZ 2018, 1329; OLG Hamburg, FF 2018, 165; OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016 - 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69, Rn. 23; Zöller/Feskorn, ZPO 33. Aufl. § 69 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als

    Das Umgangsrecht ist dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang zur Entscheidung angefallen und schließlich gilt - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 iVm § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht (vgl. OLG Bremen, NJOZ 2018, 1125; OLG Hamm, BeckRS 2016, 12188; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1447; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69 FamFG Rn. 23; BeckOK FamFG/Obermann, Stand 1.10.2022, § 69 FamFG Rn. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht